Rund um das Thema „Wartesemester“ gibt es viele Fragen – und teilweise auch haarsträubende Antworten. Die Definition des Begriffs Wartesemester ist aber relativ einfach – und eindeutig.
Die Definition für Wartesemester lautet: „Als Wartesemester zählt jedes Semester, an dem du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst.“
Dabei werden dann die Semester gezählt, die nach der Ausgabe deines Abiturzeugnisses (bzw. der Ausstellung einer anderen Hochschulzugangsberechtigung) beginnen – das laufende Sommersemester zählt bei Abiturienten des jeweiligen Jahres also nicht als Wartesemester.
Es hört sich merkwürdig an, aber aufgrund der von den Hochschulen verwendeten Definition des Begriffs Wartesemester ist es möglich, im Ausland (z. B. Niederlande oder Österreich) zu studieren und trotzdem für ein anschließendes Studium in Deutschland Wartesemester zu sammeln. Dies ist für denjenigen, dem der Zugang zu seinem „Traumstudiengang“ in Deutschland aufgrund eines hohen Numerus Clausus verwehrt bleibt, eine Möglichkeit sich den Wunsch nachträglich zu erfüllen – mit Wartesemestern trotz erstem Studium im Ausland.