Grundsätzlich können Studienplätze über mehrere Auswahlkriterien vergeben werden. Häufig wird als Kriterium die Durchschnittsnote im Abitur herangezogen, dies ist dann der sogenannte Numerus Clausus. Zudem gibt es aber auch die Vergabe über die Wartesemester. Bei diesem Kriterium erhalten die Bewerber einen Studienplatz, die am längsten auf diesen gewartet haben.
Wenn du dich jetzt an der
Uni Hamburg für
Erziehungs- und Bildungswissenschaft bewirbst, wirst du automatisch in die Listen für beide Kriterien eingetragen.
Die Uni schaut dann, wie viele Bewerber da sind und wie viele Studienplätze sie zu vergeben hat. Der jeweils letzte angenommene Bewerber beim Kriterium "Leistung im Abitur" hatte also eine Durchschnittsnote von 2,5 (das ist der Numerus Clausus). Der letzte über die Wartesemester angenommene Bewerber hatte 10 (oder im Verfahren der Uni Hamburg auch mehr als 10) Semester auf einen Studienplatz gewartet.
Diese beiden Vergabekriterien werden nicht vermischt! Angenommen, der NC wäre in den nächsten Jahren immer zwischen 1,8 und 2,6 - du würdest dadurch nicht einen Studienplatz bekommen! Nur wenn der Numerus Clausus bei 2,7 liegen sollte hast du mit mehreren Wartesemestern einen kleinen Vorteil, denn dann werden diese als sogenanntes "zweitrangiges Kriterium" herangezogen. Unter denjenigen, die im Beispiel eine Abinote von 2,7 haben, hättest du mit z. B. fünf Wartesemestern einen Vorteil gebenüber denjenigen mit weniger Wartezeit.