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nachrückverfahren

1 vk (Gast)

ist es so beabsichticht, dass nur die ncs der hauptverfahren angezeigt werden und nicht die der nachrückverfahren?

08.05.2011 16:41

2 Sarah (Gast)

In den meisten Fällen veröffentlichen die Unis nur die Ergenisse aus dem Hauptverfahren. Ganz selten werden sowohl der Numerus Clausus aus dem Hauptverfahren und die NC-Werte aus den einzelnen Nachrückverfahren angegeben.
Ich finde es daher einfacher zu vergleichen, wenn hier viele Numerus Clausus Angaben aus den Hauptverfahren genommen werden. Warum auch nicht?

08.05.2011 17:13

3 Salvador (Gast)

Ich finde die Aussagen zum Numerus Clausus in den Hauptvergabeverfahren besser; denn in den Nachrückverfahren gibt es teilweise nur sehr, sehr wenige Bewerber, daher ist dann häufig der Numerus Clausus nicht wirklich aussagekräftig, da die notwendige kritische Masse an Bewerbungen nicht erreicht wird.

08.05.2011 20:38

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