In allen zulassungsbeschränkten Studiengängen werden der Numerus Clausus und die Zahl der notwendigen Wartesemester in jedem Vergabeverfahren neu ermittelt.
Angenommen, eine Universität hat 60 Studienplätze für Erstsemester (Studienanfänger) zu vergeben und 10% der Plätze werden über die Wartezeitquote vergeben. Dann bekommen die 6 Studienbewerber einen Studienplatz, die meisten
Wartesemester gesammelt, also am längsten auf einen Studienplatz gewartet haben.
Anhand dieses Beispiels siehst du leicht, dass es keine sichere Vorhersage von Numerus Clausus und Wartesemestern geben kann: Zum einen ist die Zahl der Bewerber nicht vorhersehbar (und natürlich auch nicht, welche Wartezeit sie mitbringen), zum anderen ist auch die Anzahl der freien Studienplätze u.U. nicht immer gleich.