Die grundsätzliche Regelung in Würzburg findest du in der Studienordnung beschrieben, die du dir auch im Internet herunterladen kannst (http://www.fhws-fas.de/ images/Dokumente-Bachelor/ spo_soza_okt2010.pdf).
Dort steht:
2Neben dieser allgemeinen Voraussetzung ist der Abschluss einer fachpraktischen Ausbildung nachzuweisen. 3Die fachpraktische Ausbildung muss grundsätzlich der gewählten Fachrichtung Soziale Arbeit entsprechen. 4Die fachpraktische Ausbildung nach Satz 2 kann durch eine mindestens sechswöchige, dem Studiengang Bachelor Soziale Arbeit entsprechende praktische Tätigkeit ersetzt werden, die vor Studienbeginn abzuleisten ist (Vorpraxis). 5Beim Vorliegen besonderer, von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründe, kann die Hochschule auf Antrag ausnahmsweise zulassen, dass die praktische Tätigkeit ganz oder teilweise erst nach
Studienbeginn zwischen dem ersten und zweiten Fachsemester abgeleistet wird. 6Die Entscheidung trifft die Hochschule im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens, in diesem Fall erfolgt eine Zulassung auflösend bedingt. 7Besondere Umstände i.S.d. Satzes 5 liegen insbesondere dann vor, wenn die Tätigkeit vor Studienbeginn wegen der Erfüllung einer Dienstpflicht nach Art. 12a Absatz 1 oder Absatz 2 des Grundgesetzes zu einer unzumutbaren Verzögerung des Studienbeginns führen würde. 8Ausbildungsziel und Ausbildungsinhalt der Vorpraxis bestimmen sich nach den Ausbildungsplänen für die fachpraktische Ausbildung an den Fachoberschulen des Freistaats Bayern.
Du musst also grundsätzlich das Praktikum vor dem Studium ableisten. Wenn du Glück hast, werden dir aber deine bereits abgeleisteten Praktika anerkannt. Dazu würde ich mich an deiner Stelle so schnell wie möglich im Studierendensekretariat der Hochschule erkundigen!