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Wartesemester durch Ausbildung

1 Jan (Gast)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde sehr gerne an der Uni Bremen BWL studieren.
Ich habe nach der Realschule eine Ausbildung gemacht und anschließend die FOS besucht. Momentan besuche ich die BOS (vorraussichtlicher NC 2,3) und erreiche damit durch eine zusätzlich gewählte Fremdsparche allgemeine Hochschulreife.

Wie viele Wartesemster habe ich bei Ihnen durch den oben beschriebenen "Bildungsweg" ?

Wie denken sie werden die benötigten Notendurchschnitte für BWL und VWL zu diesem Wartesemster ausfallen ?

Verstehe ich es richtig, dass ich letztes Jahhr mit 4 Wartesemestern und einem NC von unter 3,2 einen Platz bekommen hätte ?

Danke im Vorraus für ihre Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Jan

23.03.2011 19:11

2 Redaktion

Hallo Jan, Wartesemester kann man nur nach dem Erwerb der (allgemeinen) Hochschulreife sammeln, nicht davor. Wenn du in den nächsten Monaten dein Zeugnis bekommst und im Wintersemester ein Studium beginnen willst, wirst du kein Wartesemester haben.

Der Numerus Clausus zeigt immer, wie das Verhältnis zwischen Angebot (Anzahl der Studienplätze) und Nachfrage [Anzahl der Bewerbungen] in der Vergangenheit war. Da beide Faktoren nicht vorab bestimmt werden können, lässt sich der Numerus Clausus für zukünftige Vergabeverfahren nicht prognostizieren.

Zum Numerus Clausus an der Uni Bremen: Die Tabelle lässt sich so lesen: Du hättest einen Studienplatz angeboten bekommen, wenn du entweder eine Abiturdurchschnittsnote von 2,5 oder besser (Ø im Abitur) bzw. 3,2 oder besser (bei der Vergabe im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule hattest), oder mindestens vier Wartesemester vorweisen konntest. Einfacher ausgedrückt: bis zu einem Abischnitt von 3,2 konntest im Wintersemester 2010 BWL an der Uni Bremen studieren.

23.03.2011 21:45

3 Jan (Gast)

Das mit den Wartesemestern ist ja "Sinnfrei" zwinker

Hätte ich also erst mein Abitur nachgeholt und anschließend meine Ausbildung absolviert, hätte ich trotz selber Zeitdauer und dem selben Wissenstand 6 Wartesemser erhalten ?!

Meiner Meinung nach ist das nicht nur wie bereits gesagt Sinnlos, sondern auch absolut nicht zu rechtfertigen.

Kann man irgendetwas gegen diese Benachteiligung machen ?

Wäre es nicht sogar ebenfalls für die Universität Sinnvoll Abiturienten mit einer zum Studium passender Ausbildung zu bevorteilen ?

Was genau ist das Auswahlverfahren der Bremer Universität ? Wär bekommt dadurch ein Platz ?

23.03.2011 23:06

4 Peter (Gast)

wieso bist du denn benachteiligt worden? die regelung ist doch ganz einfach: wenn es dir erlaubt ist, zu studieren und du dann diese möglichkeit nicht wahrnimmst, wirst du dafür belohnt, indem du mit jedem gewarteten semester mit größerer wahrscheinlichkeit über die wartezeit auf den studienplatz und die damit gesammelten wartesemester einen studienplatz bekommst.
die regelung bezieht sich nicht auf den wissensstand sondern orientiert sich nur an fakten, also dem datum des abiturs. wenn dein abischnitt nicht so gut ist, wirst du wohl noch etwas auf deinen studienplatz warten müssen!
im übrigen werden in vielen fällen zum studium passende ausbildungen positiv berücksichtigt - allerdings nicht beim numerus clausus und nicht bei den wartesemestern, sondern im auswahlverfahren der hochschulen - da legt aber jede Universität selbst fest, welche kriterien sie heranzieht - sie kann auch ganz auf die berücksichtigung einer ausbildung verzichten.

24.03.2011 01:19

5 Redaktion

Die Regelung mit der Wartezeit und den daraus resultierenden Wartesemestern ist für dich ungünstig, keine Frage. Von einer Ausnahmeregelung für Bewerber, die nach einer Ausbildung ihr Abitur nachgeholt haben und dann studieren wollen, haben wir allerdings noch nichts gehört oder gelesen.

Wie Peter schon schrieb, haben die Universitäten und Fachhochschulen bzw. deren Fachbereiche im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen die Möglichkeit, zum Studium passende Ausbildungen mit einem Bonus zu gewichten (bei den Wartesemestern spielt die Art der Ausbildung allerdings nie eine Rolle!). Davon wird auch in vielen Fällen gebrauch gemacht, allerdings nicht im Studiengang BWL in Bremen. Denn die Durchschnittsnote im AdH ähnelt stark dem Numerus Clausus, nur werden hier noch einige Fachnoten aus dem Abiturzeugnis besonders gewichtet. Die Formel lautet:

nDn = 0.55 * ADn + 0,3 *Dn(Mathe) + 0,15*Dn(Deutsch)

Zur Erklärung: nDN ist die neue berechnete Durchschnittsnote, bei der Bewerber im letzten Wintersemester mit bis zu 3,2 einen Studienplatz erhielten. ADn ist der im Zeugnis ausgewiesene Abischnitt.
Bei den Noten für Mathe und Deutsch wurde "der Durchschnitt aller im Abitur ausgewiesenen Zensuren angewandt" (Quelle: www.zsb.uni-bremen.de/studienberatung/Auswahlgrenzen.pdf).

24.03.2011 07:50

6 Jan (Gast)

@Redaktion

Danke für die Infos zwinker

Könntet ihr bitte meinen Nachnamen im ersten Beitrag löschen ?!
Sonst findet man den Beitrag ewig über Google mit meinem Nachnamen.

Danke im Vorraus

28.03.2011 16:51

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