Hallo Tanja,
da du bereits über ein abgeschlossenes Studium verfügst, zählt jeder neue Studiengang, den du studieren willst, als sogenanntes Zweitstudium.
Für dieses gelten andere Regeln, als für ein Erststudium, unter anderem erfolgt die Vergabe der Studienplätze anders. Auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) findest unter Service-Download - Nützliches - Zweitstudienbewerber ein
PDF-Dokument mit Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren für ein Zweitstudium. Soweit mir bekannt, werden die darin enthaltenen Kriterien auch bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen angewendet werden – das solltest du aber auf jeden Fall an den für dich in Frage kommenden Hochschulen überprüfen.
In diesem Verfahren spielen Wartesemester und Abiturnote als Numerus Clausus bei der Bewerbung für ein Zweitstudium keine Rolle. Vielmehr werden die Abschlussnote aus dem Erststudium und die Gründe, die zur Aufnahme des Studiums führen (berufliche, wissenschaftliche und sonstige Gründe) in ein Punkteschema überführt. Danach werden die Studienplätze an die Bewerber mit den meisten Punkten vergeben.
Da in der Regel nur 3% der Studienplätze an Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium vergeben werden, sind die Chancen auf einen Studienplatz im Zweitstudium grundsätzlich beschränkter als im Vergabeverfahren für Studienanfänger ohne abgeschlossenes Studium. Du solltest daher unbedingt Bewerbungen an mehreren Hochschulen ins Auge fassen!