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Wartesemester

kleine Korrentur

1 Pfelo (Gast)

Auf der Homepage hier steht:
Eine Definition für Wartesemester lautet: “Als Wartesemester zählt jedes Semester, an dem du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst.

Zu ergänzen ist, dass nur der Zeitraum bis zum ERSTMALIGEN Einschreiben berücksichtigt wird.

Bsp.:Erhält man sein Abitur im Sommer 2010 und schreibt sich im Wintersemester 10/11 ein, so startet man mit 0 Wartesemestern.
Exmatrikuliert man sich nun nach dem WS, jobbt das Sommersemester über und bewibrt sich dann erneut zum WS 11/12, so hat man immernoch 0 Wartesemester, obwohl man das SS11 über nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und nach obiger Definition ein Wartesemester sammeln würde...

21.03.2011 14:53

2 Nic (Gast)

Wo hast du denn die Information her? Ich kenn den Begriff Wartesemester auch nur so wie er hier auf nc-werte.info definiert ist. Guck dir mal wikipedia oder hochschulstart.de (Glosar), die definieren das auch nicht anders!

21.03.2011 16:03

3 Lisa (Gast)

Pfelo, das stimmt nicht! Ich habe nach dem Abitur erst eine Ausbildung gemacht, dann ein Studium angefangen und dieses abgebrochen. Als ich mich nach einem Umzug an einer neuen Uni für einen neuen Studiengang eingeschrieben habe, wurden mir die Wartesemester der Ausbildung problemlos anerkannt!

30.03.2011 23:21

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