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Auf der Homepage hier steht:
Zu ergänzen ist, dass nur der Zeitraum bis zum ERSTMALIGEN Einschreiben berücksichtigt wird.
Bsp.:Erhält man sein Abitur im Sommer 2010 und schreibt sich im Wintersemester 10/11 ein, so startet man mit 0 Wartesemestern.
Exmatrikuliert man sich nun nach dem WS, jobbt das Sommersemester über und bewibrt sich dann erneut zum WS 11/12, so hat man immernoch 0 Wartesemester, obwohl man das SS11 über nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und nach obiger Definition ein Wartesemester sammeln würde...
Eine Definition für Wartesemester lautet: “Als Wartesemester zählt jedes Semester, an dem du nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst.
Zu ergänzen ist, dass nur der Zeitraum bis zum ERSTMALIGEN Einschreiben berücksichtigt wird.
Bsp.:Erhält man sein Abitur im Sommer 2010 und schreibt sich im Wintersemester 10/11 ein, so startet man mit 0 Wartesemestern.
Exmatrikuliert man sich nun nach dem WS, jobbt das Sommersemester über und bewibrt sich dann erneut zum WS 11/12, so hat man immernoch 0 Wartesemester, obwohl man das SS11 über nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und nach obiger Definition ein Wartesemester sammeln würde...